Verfasst: 24.01.2007, 20:59
hehe, wie geil!Er verstehe sich als Aufforderung an die Bevölkerung der beiden Ausrichterländer Schweiz und Österreich, teilte die UEFA mit.
Etwas anders, und wir bereuen keinen Liter
http://forum.anstoss-zone.de/
hehe, wie geil!Er verstehe sich als Aufforderung an die Bevölkerung der beiden Ausrichterländer Schweiz und Österreich, teilte die UEFA mit.
Klubs verzichten auf ÖFB-Pokal
Der österreichische Fußball-Bund (ÖFB) und die Liga unternehmen alles, um für die Nationalmannschaft bei der Vorbereitung zur Europameisterschaft 2008 im eigenen Land die besten Voraussetzungen zu schaffen. So werden dieösterreichischen Erstliga-Klubs werden auf die Teilnahme am ÖFB-Pokal verzichten, um ein frühzeitiges Ende der Bundesliga-Saison 2007/2008 zu gewährleisten.
Nach schriftlicher Zusage der Europäischen Fußball-Union (UEFA) würde bei Aussetzen der Teilnahme am ÖFB-Pokal 2007/08 der vierte Rang der österreichischen Bundesliga 2007/08 zur Teilnahme am im Jahr darauf folgenden UEFA-Cup berechtigen.
gehöre und der "Pokalplatz" auf den 4. Platz in der Liga umgelegt wird dann verzichte ich doch gerne auf die 4 Spiele und 3 Euro 50- Öhm... was ist denn in Ösi-Land ein 3.-klassiger Ausländer? Ich dachte immer, 3.-klassige Ausländer sind ÖsterreicherStoa hat geschrieben:aber wenn's dann um den eigenen Verein geht, Spieler nicht für Trainingslager abstellen oder 2.- und 3.-klassige Ausländer holen statt jungen Spielern, nen schönes Zeichen.
http://derstandard.at/?id=2926738Regierung beschließt Meldepflicht für Hooligans
Amtsbekannte Gewalttäter müssen während EM-Spielen bei der Polizei vorstellig werden - Keine "Präventivhaft", nur "präventive Anhaltung"
Wien - Mit Blick auf die Europameisterschaft 2008 beschließt die Regierung am Mittwoch die Meldepflicht für Fußball-Hooligans. Amtsbekannte Gewalttäter müssen sich demnach künftig während bestimmter Fußballspiele bei der Polizei melden. Damit soll verhindert werden, dass sich Hooligans unter die Fans im Stadion oder in die Fan-Meilen mischen, sagte Innenminister Günter Platter vor dem Ministerrat am Mittwoch. Wie viele Personen von der "Hooligan-Datei" seines Ministeriums erfasst sind, wusste Platter nicht genau, betonte aber, es handle sich nicht um Tausende. Pressesprecherin Michaela Huber konkretisiert: "In dieser Datei befinden sich aus Österreich etwa 100 bis 200 Namen und sie wird mit Informationen aus anderen Ländern erst noch ergänzt."
Berger signalisiert Zustimmung
Dem Entwurf des Innenministeriums zustimmen wird nun auch Justizministerin Maria Berger, die während der Debatte über die von Platter geplanten Maßnahmen immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hatte. Sie zeigte sich zufrieden darüber, dass die ursprünglich geplante "Präventivhaft" für Hooligans nun nicht komme. Dass Platter trotzdem weiterhin von Präventivhaft spricht, ist für sie ein "semantisches Problem". Im Gesetz habe man den Begriff präventive Anhaltung jedenfalls durch "Maßnahmen" ersetzt. Bedeutet: Personen, die in der "Hooligan-Datei" erfasst sind und trotzdem im Fußballstadion angetroffen werden, sich also nicht vorher bei der Polizei gemeldet haben, begehen durch die Nichtmeldung eine Verwaltungsübertretung und können deshalb angehalten und bei der Polizei vorgeführt werden.
Info zwei Wochen vor dem Spiel
De facto kommt die Regelung einem Stadionverbot für die in der Datei aufscheinenden Personen gleich. Innenminister Platter erklärte die geplanten Maßnahmen so: Die betroffenen Hooligans - es handelt sich um bereits verurteilte Täter bzw. um Personen mit laufendem Strafverfahren - werden zwei Wochen vor dem Spiel darüber informiert, dass sie sich vier Stunden vor Spielbeginn bei einer bestimmten Polizeistation einzufinden haben. Dort sollen sie dann während des Spielverlaufs über die Rechtslage "belehrt" werden. Platter salopp auf eine Journalistenfrage, ob sie sich am Polizeifernseher das Spiel anschauen dürften: "Warum nicht".
Die Betroffenen können im Vorfeld übrigens nachweisen, dass sie sich zur Zeit des Spieles entweder nicht in Österreich befinden, an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind oder anderweitig verhindert sind. Sollte jemand diesen Beweis nicht erbringen beziehungsweise gegen die Meldepflicht verstoßen, soll er von der Polizei festgenommen werden können.
Laut Berger entspricht die nun geplante Vorgehensweise dem, was laut Sicherheitspolizeigesetz derzeit schon möglich ist. (red, APA)